Seit dem 28. Juni 2025 ist das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) in Kraft. Wer online Produkte verkauft oder digitale Dienstleistungen anbietet, muss seine Website barrierefrei machen. Punkt. Kein „wäre nett“, kein „machen wir irgendwann“. Pflicht. Und bei Verstößen stehen bis zu 100.000 Euro Bußgeld im Raum.
Klingt erstmal hart. Ist es auch. Aber mal ehrlich: Barrierefreiheit hätte schon vor Jahren Standard sein sollen. In Deutschland leben rund 13 Millionen Menschen mit einer Beeinträchtigung [Quelle: Aktion Mensch, 2024]. Die nutzen das Internet überdurchschnittlich viel — gerade zum Online-Shopping, weil ihnen der Gang ins Geschäft oft schwerfällt. Und trotzdem scheitern zwei Drittel aller deutschen Websites an den Basics.
Was ist das BFSG überhaupt?
BFSG steht für Barrierefreiheitsstärkungsgesetz. Der Name ist typisch deutsch. Lang. Bürokratisch. Aber der Inhalt ist klar: Digitale Produkte und Dienstleistungen müssen für alle Menschen nutzbar sein. Egal ob jemand blind ist, motorisch eingeschränkt oder schlecht hört.
Das Gesetz setzt den European Accessibility Act (EAA) in deutsches Recht um. Die EU hat entschieden, dass Barrierefreiheit kein Bonus mehr ist. Ab Juni 2025 gilt das. Wer dagegen verstößt, riskiert Bußgelder, Abmahnungen oder sogar ein Verkaufsverbot für sein Online-Angebot [Quelle: IHK Stuttgart, 2025].
Kurz: Es geht nicht mehr um guten Willen. Es geht um geltendes Recht.
Welche Websites sind betroffen?
Nicht jede Website fällt unter das BFSG. Aber mehr als die meisten denken.
Betroffen sind:
- Online-Shops und E-Commerce-Plattformen
- Bankdienstleistungen und Finanzprodukte im Netz
- E-Books und digitale Medien
- Messenger-Dienste und Kommunikationsplattformen
- Websites, über die Dienstleistungen angeboten werden (Terminbuchung, Kontaktformulare, etc.)
- Ticketing-Systeme im ÖPNV
Achtung: Reine Firmen-Websites ohne Kauf- oder Buchungsfunktion? Die fallen erstmal nicht direkt unter das BFSG. Aber — und das ist der Haken — sobald du ein Kontaktformular hast, über das Kunden eine Dienstleistung anfragen können, wird es schon grenzwertig. Und wer seine Website ohnehin optimiert, kann Barrierefreiheit gleich mitnehmen.
Ausgenommen sind Kleinstunternehmen mit weniger als zehn Beschäftigten UND maximal zwei Millionen Euro Jahresumsatz. Beides muss zutreffen. Du hast acht Mitarbeiter aber drei Millionen Umsatz? Pech. Du bist drin.
Was genau heißt „barrierefrei“ technisch?
Das BFSG verweist auf die EN 301 549, die wiederum auf die Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.1, Level AA referenziert. Klingt nach Behördendeutsch hoch drei. Im Kern geht es um vier Prinzipien:
1. Wahrnehmbar — Alle Inhalte müssen von allen wahrgenommen werden können. Bilder brauchen Alt-Texte. Videos brauchen Untertitel. Texte brauchen ausreichend Kontrast.
2. Bedienbar — Alles muss per Tastatur steuerbar sein. Menüs, Formulare, Buttons. Ohne Maus. Komplett.
3. Verständlich — Die Sprache muss klar sein. Formulare müssen erklären, was sie wollen. Fehlermeldungen müssen helfen, nicht verwirren.
4. Robust — Die Website muss mit verschiedenen Browsern und assistiven Technologien funktionieren. Screenreader. Braillezeilen. Sprachsteuerung.
Und dann wäre da noch die Sache mit den Kontrasten. Das Kontrastverhältnis muss mindestens 4,5:1 für normalen Text betragen. Für großen Text (ab 18pt oder 14pt fett) reicht 3:1 [Quelle: W3C WCAG 2.1]. Ich hab letztens eine Kunden-Website durch den WAVE-Checker gejagt. 47 Fehler. Autsch. Davon allein 23 Kontrast-Probleme. Hellgrauer Text auf weißem Grund sieht vielleicht „elegant“ aus — lesbar ist es nicht.
Welche konkreten Maßnahmen muss ich umsetzen?
Hier wird’s praktisch. Das solltest du auf deiner Website prüfen und anpassen:
Alt-Texte für alle Bilder: Nicht „IMG_4832.jpg“. Sondern was auf dem Bild zu sehen ist. „Screenshot des WordPress-Dashboards mit geöffnetem Menü“ zum Beispiel. Der WebAIM Million Report 2025 zeigt: 18,5% aller Bilder auf den Top-1-Million-Websites haben keinen Alt-Text [Quelle: WebAIM, 2025]. Das ist beschämend niedrig.
Tastaturnavigation: Geh auf deine Website. Leg die Maus weg. Drück Tab. Kommst du überall hin? Zum Menü, zu den Links, zum Kontaktformular? Siehst du, wo der Fokus gerade ist? Nur 20 von 65 getesteten deutschen Websites waren 2025 komplett per Tastatur bedienbar [Quelle: netz-barrierefrei.de, 2025]. Traurig.
Farbkontraste: Text muss sich deutlich vom Hintergrund abheben. 4,5:1 für normalen Text. Tools wie der WebAIM Contrast Checker helfen dir, das in Sekunden zu prüfen.
Formulare korrekt beschriften: Jedes Eingabefeld braucht ein zugehöriges Label. Platzhaltertext allein reicht nicht — der verschwindet beim Tippen.
ARIA-Attribute nutzen: Wo HTML-Semantik nicht reicht, helfen ARIA-Labels. Screenreader brauchen die Info, was ein Button tut oder in welchem Bereich der Seite man sich befindet. aria-label, aria-describedby, role — das sind deine Werkzeuge.
Semantisches HTML: Überschriften in der richtigen Reihenfolge (H1, H2, H3…). Listen als <ul> oder <ol>. Navigationen als <nav>. Klingt banal. Wird trotzdem ständig ignoriert. Gerade bei der Wahl des CMS solltest du darauf achten, wie gut es semantisches HTML unterstützt.
Skalierbare Schrift: Texte müssen sich auf 200% vergrößern lassen, ohne dass das Layout zerbricht. Responsive Design hilft hier enorm.
Erklärung zur Barrierefreiheit: Neu seit dem BFSG: Betroffene Websites müssen eine Erklärung zur Barrierefreiheit veröffentlichen. Ähnlich wie das Impressum oder die Datenschutzerklärung.
Was passiert, wenn ich nichts mache?
Tja. Dann kann es teuer werden.
Die Marktüberwachungsbehörden der Bundesländer sind zuständig. Sie können Bußgelder bis zu 100.000 Euro verhängen [Quelle: BFSG §33]. Das ist das Maximum. Typische Verstöße liegen eher im Bereich bis 10.000 Euro. Klingt erstmal verkraftbar — ist es aber nicht, wenn eine Abmahnung dazukommt.
Denn: Mitbewerber und Verbraucherschutzverbände können abmahnen. Unterlassungserklärung. Anwaltskosten. Anpassung der Website unter Zeitdruck. Das wird schnell richtig ungemütlich.
Im schlimmsten Fall darf ein nicht barrierefreies Online-Angebot gar nicht mehr betrieben werden. Stell dir vor: Dein Shop geht offline, weil du keine Alt-Texte hattest. Klingt absurd, ist aber rechtlich möglich.
Wie teste ich meine Website auf Barrierefreiheit?
Es gibt drei Tools, die ich jedem empfehle. Alle kostenlos. Alle sofort einsetzbar.
WAVE (Web Accessibility Evaluation Tool) — Mein persönlicher Favorit. Als Browser-Extension zeigt es dir direkt auf der Seite, wo Probleme liegen. Fehlende Alt-Texte, Kontrast-Probleme, fehlende Labels — alles visuell markiert. Extrem hilfreich, auch für Nicht-Techniker.
Google Lighthouse — Schon im Chrome-Browser eingebaut. Unter DevTools > Lighthouse bekommst du einen Accessibility-Score. Gut als schneller Überblick. Aber: Lighthouse nutzt nur einen Teil der axe-core-Tests und deckt nicht alles ab. Also bitte nicht bei einem Score von 95 zurücklehnen und denken, alles sei perfekt.
axe DevTools — Von Deque entwickelt, der absolute Profi-Standard. Die Browser-Extension prüft über 70 WCAG-Kriterien und liefert konkrete Lösungsvorschläge. Axe erkennt inzwischen bis zu 57% aller Barrieren automatisch [Quelle: Deque, 2025]. Klingt viel? Heißt aber auch: 43% findest du nur durch manuelle Tests.
Mein Tipp: Nutz mindestens zwei dieser Tools parallel. Jedes findet andere Sachen. Und danach: Setz dich an den Rechner, nimm die Maus weg und versuch, deine Website nur mit der Tastatur zu bedienen. Das ist der ehrlichste Test, den es gibt.
Was kostet barrierefreies Webdesign?
Die ehrliche Antwort: Es kommt drauf an. Wie immer.
Eine neue Website von Anfang an barrierefrei zu bauen, kostet kaum mehr als eine „normale“ Website. Vielleicht 10-15% Aufschlag, weil Planung und Tests gründlicher ausfallen. Das ist gut investiertes Geld.
Eine bestehende Website nachzurüsten — das kann teurer werden. Je nachdem, wie chaotisch der Code ist, wie viele Templates existieren und ob das CMS mitmacht. Bei einer einfachen WordPress-Seite mit sauberem Theme? Ein bis zwei Tage Arbeit für die Grundlagen. Bei einem gewachsenen Online-Shop mit 5.000 Produkten ohne Alt-Texte? Da reden wir über Wochen.
Aber rechne mal gegen: Ein Bußgeld von 10.000 Euro plus Abmahnkosten plus hektische Nachbesserung unter Druck. Das ist immer teurer als es von Anfang an richtig zu machen.
Barrierefreiheit bringt auch wirtschaftliche Vorteile — echt jetzt
Ja, ich weiß. Das klingt nach PR-Sprech. Ist es aber nicht.
94,8% aller Websites haben mindestens einen WCAG-Fehler [Quelle: WebAIM Million Report, 2025]. Im Schnitt 51 Fehler pro Seite. Wer seine Website barrierefrei macht, hebt sich automatisch von der Masse ab. Und: Google belohnt barrierefreie Websites. Alt-Texte, saubere Überschriftenstruktur, schnelle Ladezeiten, semantisches HTML — das alles sind auch Ranking-Faktoren.
Dazu kommt: Barrierefreie Websites sind für ALLE besser nutzbar. Nicht nur für Menschen mit Behinderung. Die ältere Dame, die den Text größer braucht. Der Pendler, der mit einer Hand am Smartphone scrollt. Die Nutzerin, die bei Sonnenlicht den Bildschirm kaum erkennt. Alle profitieren.
Und dann ist da noch die demografische Entwicklung. Deutschland altert. Die Zielgruppe, die von Barrierefreiheit profitiert, wächst jedes Jahr. Wer jetzt investiert, baut für die Zukunft.
FAQ — Häufige Fragen zum BFSG und barrierefreiem Webdesign
Ab wann gilt das BFSG?
Seit dem 28. Juni 2025. Das Gesetz ist bereits in Kraft.
Gilt das BFSG auch für kleine Unternehmen?
Kleinstunternehmen mit weniger als zehn Beschäftigten UND unter zwei Millionen Euro Jahresumsatz sind ausgenommen. Aber nur bei Dienstleistungen. Für Produkte gibt es keine Ausnahme für Kleinstunternehmen.
Muss meine Website WCAG 2.2 erfüllen?
Nein. Aktuell verlangt das BFSG WCAG 2.1 Level AA. WCAG 2.2 ist der neuere Standard, aber noch nicht gesetzlich vorgeschrieben. Trotzdem schadet es nicht, sich schon daran zu orientieren.
Brauche ich eine Erklärung zur Barrierefreiheit?
Ja. Betroffene Websites müssen eine solche Erklärung veröffentlichen. Sie beschreibt den Stand der Barrierefreiheit und nennt Kontaktmöglichkeiten für Feedback.
Wie hoch sind die Strafen bei Verstößen?
Bußgelder bis zu 100.000 Euro sind möglich. Zusätzlich drohen Abmahnungen durch Wettbewerber oder Verbraucherschutzverbände. Im Extremfall kann das Angebot vom Markt genommen werden.
Reicht ein Accessibility-Overlay oder Widget?
Nein. Diese Tools (wie AccessiBe, UserWay etc.) ändern nichts am zugrundeliegenden Code. Sie überdecken Probleme kosmetisch, lösen sie aber nicht. Screenreader-Nutzer berichten sogar von verschlechteter Nutzung. Finger weg.
Kann ich Barrierefreiheit nachträglich einbauen?
Ja, aber es ist aufwändiger als von Anfang an richtig zu bauen. Starte mit einem Audit (WAVE, axe), priorisiere die gravierendsten Probleme und arbeite dich durch.
Welche WCAG-Stufe muss ich erreichen?
Level AA. Das ist der mittlere von drei Stufen (A, AA, AAA). Level A deckt nur das Minimum ab, Level AAA ist in der Praxis kaum komplett erreichbar.
Muss ich auch PDFs barrierefrei machen?
Wenn sie Teil deines digitalen Angebots sind — ja. PDFs brauchen Tags, eine logische Lesereihenfolge und echten Text statt gescannter Bilder.
Gilt das BFSG auch für Apps?
Ja. Mobile Anwendungen, die unter die betroffenen Dienstleistungskategorien fallen, müssen ebenfalls barrierefrei sein.